Aktuelles

Kita Reform - Schleswig-Holstein

Die Kita Reform des Landes Schleswig-Holstein greift ab dem 01.08.2020.

Hier können ab dem 02.04.2020 mit neuen Antragsformularen des Kreises Stormarn Fördergelder beantragt werden.

Wie funktioniert das ?

Sie schließen einen Betreuungsvertrag mit mir.

Gemeinsam füllen wir den Antrag zur Förderung von Kindern in Tagespflege aus. Sie als Eltern legen alle erforderlichen Nachweise bei und senden den Vertrag an den Kreis Stormarn.

Dieser bewilligt den Antrag, und ich als Tagespflegeperson erhalte dann – wie vertraglich geregelt -den Betreuungsbetrag vom Kreis Stormarn.

Die Eltern zahlen den Elternbeitrag an den Kreis Stormarn. Außerdem zahlen die Eltern das vertraglich vereinbarte Essensgeld an mich direkt. Dieses ist angelehnt an das Essensgeld in den städischen Kindergärten und Krippen.

Die Berechnungsgrundlage ist vom Jugendamt vorgegeben, diese teile ich gern in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen. Die Kindertagespflegepersonen müssen sich an die festgelegten Stundensätze halten, zusätzliches Geld für Beteiligungen aller Art darf nicht mehr genommen werden. Hiervon ausgenommen sind Ausflüge mit den Kindern.